Bei Autobahnzoll Konstanz bei Köchen Softair-Waffenarsenal beschlagnahmt
20. Juli 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, KONSTANZ, RECHT, TECHNIKOriginalgetreue Nachbildung von Kriegswaffen ohne Kennzeichen mit 0,5 Joule -
Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet
KONSTANZ.red./ Am Sonntag haben Zöllner des Zollamts Konstanz-Autobahn zwei Männer, einen 29-jährigen Deutschen und einen 27-jährigen Schweizer – beide in der Schweiz als Köche tätig -, dabei erwischt, als diese ein kleines Waffenarsenal aus der Schweiz nach Deutschland schmuggeln wollten. Insgesamt hatten die beiden Männer sieben Softair-Waffen (fünf Lang- und zwei Kurzwaffen), fünf Zielvorrichtungen, mehr als 20 Magazine, vier Messer, eine Softair-Granate, über 16.000 Schuss Munition und weiteres Zubehör dabei. Hierbei handelte es sich teilweise um originalgetreue Nach- bildungen von Kriegswaffen und Handfeuerwaffen, mit denen nicht nur Einzelschüsse, sondern sogar ganze Feuerstöße abgegeben werden können. Da diese Waffen eine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen und zudem auch nicht über eine entsprechende Kennzeichnung – ein „F“ im Fünfeck – verfügen, ist die Einfuhr nach Deutschland verboten. Sämtliche Waffen sowie das Zubehör wurden beschlagnahmt und gegen die beiden Männer jeweils ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Nach Leistung der jeweiligen Strafsicherheiten in Höhe von insgesamt 900 Euro konnten die beiden Köche ihre Reise fortsetzen.
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