Zoll beschlagnahmt zehn Messer auf Radolfzeller Flohmarkt
13. Juli 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, RECHTVermeintlicher Dachbodenfund ist Verstoß geegn das Waffengesetz -
46j-ähriger Türke ist Wiederholungstäter und muss mit hohem Bußgeld rechnen
RADOLFZELL.red / Flohmärkte haben in Deutsch- land Tradition und wirken gerade hier in der Grenz- region wie ein Magnet auf viele Menschen diesseits und jenseits der Grenze. So auch wieder in diesem Jahr, und deshalb mischten sich die Zöllner unter die große Schar der Besucher, um wachsam nach verbotenen Waren Ausschau zu halten, denn nicht jedes Erbstück oder jeder Dachbodenfund darf auf einem Flohmarkt verkauft werden. Dabei gilt es zum Beispiel die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten.
Gesamten Artikel lesen: Zoll beschlagnahmt zehn Messer auf Radolfzeller Flohmarkt








