Designer-Handtaschen aus Netzphyton beschlagnahmt
25. Mai 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, RECHTZoll auch zuständig für Washingtoner Artenschutz -
Gotttmadingen- Bietingen. red- fsf / Beim Zollamt Bietingen wurde in einer Warensendung, die zur Einfuhr bestimmt war, so genannte De- signer Handtaschen aus Schlangenleder beschlagnahmt. Bei der Prüfung einer Waren-sendung mit Handtaschen, die eine Spedition zur Einfuhr anmeldete, stellten die Zollbeamten fest, dass einige Taschen aus dem Leder der Netzpython, einer bedrohten Schlangenart, hergestellt waren. Da diese Art nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt ist, müssen bei der Ab- fertigung von Erzeug-nissen dieser Schlangenart artenschutzrechtliche Dokumente, die den legalen Handel belegen, dem Zollamt unaufgefordert vorgelegt werden.
Da der Einführer aber keinerlei derartige Dokumente gegenüber dem Zollamt vorweisen konnte, wurden die Handtaschen, die für den Handel in Deutschland bestimmt waren, beschlagnahmt.
Die Netzpython ist in Südostasien wie Philip- pinen, Thailand sowie Borneo, Java und Su- matra zuhause und gehört mit Alter bis 30 Jahren zu den Riesenschlangen die bis zehn Meter lang werden kömnnen. Sie gehört zur aggressiven Art die ihre Gegner erwürgt. Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA II) steht sie auf der Liste der besonders ge- fährdeten Tiere und ist in Europa auf Anhang B geschützt. In den Ursprungsländern wird sie aufgrund ihrer Häute sowie Gallenblase gejagt. Illegal verarbeitet wird sie zu Mänteln, Schuhen und Taschen, wobei die Einfuhr mit Bußgeldern belegt wird.
Bild: Zollamt Singen
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