Dreieinhalb Jahre Gefängnis für versuchten Totschlag
19. Januar 2010 | Von Siegfried Großkopf | Kategorie: ALLGEMEIN, RECHTAus nichtigem Anlass heraus ein Messer gezückt
RAVENSBURG/BAD WALDSEE (sig) – Zurück ins Gefängnis muss ein 35-jähriger Familienvater aus Bad Waldsee, der im Sommer einen Bekannten mit Messerstichen in den Unterbauch und die Brust schwer verletzte. Dabei hatte alles so friedlich begonnen.
Kurz vor 16 Uhr hatten sich gestern die Hoffnungen des Angeklagten, vielleicht mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen und nach Hause zu dürfen, erledigt. Nachdem Oberstaatsanwalt Klemens Abele den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags auf zwei Fälle der gefährlichen Körper- verletzung und eine Strafe von drei Jahren heruntergeschraubt hatte, hofften er und seine Verteidiger auf weitere Milde und eine Bewährungsstrafe von lediglich zwei Jahren. Doch dem wollte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Dr. Franz Strasser nicht folgen. Das Urteil: Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Der 35-Jährige musste in Fußfesseln dorthin zurück, wo er bereits seit sechs Monaten sitzt.
Warum der Täter mit dem späteren Opfer im Sommer vergangenen Jahres in Bad Waldsee in Streit geraten war, ließ sich auch am gestrigen zweiten Verhandlungstag nicht recht nachvollziehen. Der 35-Jährige war zu einem verabredeten Besuch zu seinem Opfer gekommen, hatte Bier, Wodka und Schokolade mitgebracht, und seinem Bekannten geholfen, auf dessen Balkon eine Hollywood-Schaukel aufzubauen.
Der Angeklagte, schon etwas alkoholisiert angekommen, soll aggressiv geworden sein, angeblich, weil er von zwei hinzugekommenen Neffen des Gastgebers in russischer Sprach beschimpft worden sei. Überhaupt unterhielten und stritten sich die Teilnehmer – mit der deutschen Staatsbürgerschaft aber russlanddeutscher Herkunft – in der Heimatsprache. Als der Wortwechsel zu eskalieren drohte, forderte das spätere Opfer den Angeklagten auf, die Wohnung zu verlassen, was letzterer nicht tat. Schließlich schob ihn der Gastgeber vor die Tür, doch weil wenige Meter dahinter die Hausflurtreppe begann, möglicherweise etwas zu heftig. Der Angeklagte fiel die Treppe hinunter, verletzte sich am Hinterkopf. Später diagnostizierte der Hausarzt eine leichte Gehirnerschütterung.
Wieder aufgerappelt, stürmte der sich gedemütigt Fühlende die Treppe hinauf, klingelte Sturm, wollte vom Gastgeber eine Entschuldigung. Der öffnete ihm zwar die Tür, entschuldigte sich aber nicht. Woraufhin der Angeklagte ein Messer zog, damit zunächst herumfuchtelte und später zustieß. Zunächst in den Unterbauch, dann in die Brust, einen anderen Besucher traf er in der Achselhöhle.
War es ein Stich oder ein Schnitt mit der sieben bis neun Zentimeter langen Messerklinge? Über die Art der Verletzung, die der Angeklagte dem Opfer zugefügt hat, war sich auch der Rechtsmediziner nicht sicher. Dr. Hermann Assfalg vom Zentrum für Psychiatrie der Weissenau wollte nicht ausschließen, dass der Angeklagte beim Treppensturz kurz bewusstlos war? Einschließlich des inzwischen massiven Alkohols im Blut bejahte er eine zu diesem Zeitpunkt erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten.
„Das war eine Mordssauferei, der Angeklagte war aggressiv und es gibt keine Anhaltspunkte, dass er gehänselt wurde“, rekonstruierte Oberstaatsanwalt Abele, der den Angeklagten als „eigentlich netten jungen Mann“ bezeichnete, der nicht vorbestraft und ein ordentlicher Mensch sei und einer Arbeit nachgehe.
Die Verteidigung schloss „sich weitgehend“ dem Oberstaatsanwalt an, zitierte die Röntgenbilder, die bewiesen, dass es kein Stich durch den Angeklagten, sondern ein Schnitt gewesen sei, weshalb es sich um keinen versuchten Totschlag handele. Ihr Mandant sei ein friedlicher fürsorglicher Mensch. Zwei kleine Kinder warteten auf ihren Vater. Es sei nicht nötig, ihn zurück ins Gefängnis zu schicken, sechs Monate seien genug, baten sie um eine Bewährungsstrafe. Und ihr Mandant entschuldigte sich in seinem letzten Wort beim Opfer und seiner Frau. Er habe nicht töten wollen.
Auf dreieinhalb Jahre Gefängnis und Haftfortdauer sowie die Verfahrenskosten verurteilte die Schwurgerichtskammer den 35-Jährigen. Was er getan habe, so Vorsitzender Dr. Franz Strasser, sei alles andere als hinnehmbar, und ein Grenzfall zum versuchten Totschlag. Lediglich weil der Gerichtsmediziner Bedenken gehabt habe, schloss man sich der Auffassung der Staatsanwaltschaft an, dass kein Tötungsvorsatz vorgelegen habe. Was bleibe, sei eine „ganz gefährliche Körperverletzung“. Der Angeklagte habe aus nichtigem Anlass heraus ein Messer gezückt, und dieses brutale Vorgehen werde hart bestraft. Nicht zuletzt, weil das Opfer mit schweren Folgen rechnen müsse.
Text: Siegfried Großkopf
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