Gefährliches Spielzeug
11. Juni 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, KONSTANZ, RECHT, SchweizZoll Konstanz beschlagnahmt vier Softair- Waffen
KONSTANZ. red./ Zöllner des Zollamts Konstanz-Autobahn haben einen 21-jährigen Auszubildenden mit Wohnsitz in Bayern dabei erwischt, als dieser – aus der Schweiz kommend – vier Softair- Waffen nach Deutschland schmuggeln wollte. Hierbei handelte es sich um originalgetreue Nachbildungen von Kriegswaffen sowie einer Handfeuerwaffe, mit denen nicht nur Einzelschüsse, sondern sogar ganze Feuerstöße abgegeben werden können. Ferner wurde noch entsprechendes Zubehör, wie Magazine, Munition und Zielvorrichtungen, aufgefunden. Da diese Waffen eine Gefährdung für Mensch und Tier darstellen und zudem auch nicht über eine entsprechende Kennzeichnung – ein „F“ im Fünfeck – verfügen, ist die Einfuhr nach Deutschland verboten. Die Waffen wurden beschlagnahmt und gegen den jungen Mann ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Anschließend konnte der Auszubildende seine Heimreise fortsetzen.
Das Hauptzollamt Singen weist darauf hin, dass Softair- Waffen, mit denen Geschosse mit mehr als 0,5 Joule verschossen werden können und die nicht über die entsprechende Kennzeichnung
verfügen, beschlagnahmt und der Vernichtung zugeführt werden müssen. Das Glei- che geschieht mit derartigen Waffen, wenn sie mit Zielpunktprojektoren (Laser oder ähnlichem) ausgestattet sind sowie ebenfalls mit so ge- nannten Anscheinswaffen, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese aus Metall oder Kunststoff gefertigt sind.
Bild: Zoll Konstanz
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