Keine Spirituosen beim 60. Konstanzer Seenachtsfest
7. August 2009 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, EVENT, GASTRO-FÜHRER BODENSEE, KONSTANZ, KREUZLINGEN, TOURISMUSBürgeramt hat Verbot für gut 100 innerstädtische Gastronomien erlassen –
Leser schreiben wehrt Euch geht vor Gericht “das ist verfassungswidrig!”
KONSTANZ. fsf/ Eine Bannmeile für Hochprozentiges hat das Bürgeramt der Stadt Konstanz für das Seenachtfest mit größtem europäischem Seefeuerwerk erlassen. Das Verbot gilt innerstädtisch von Samstag den 8. August von 10 Uhr bis Sonntag 3 Uhr in der Frühe für gut 100 Gastronomien sowie für das Festgelände selber. Auf dem Index stehen Anheizer wie “Smimoff”, “Kleiner Feigling”, “Scharfer Hüpfer”, “Jägermeister” und andere Spirituosen. Das Bürgeramt beruft sich auf den Paragraph 19 des Gaststätten-gewerbes, hier heißt es: „Aus beson- deren Anlass kann der gewerbs-mäßige Ausschank alkoholischer Getränke vorübergehend für bestimmte Zeit und für einen bestimmten örtlichen Bereich ganz oder teilweise verboten werden, wenn dies zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist“. Etliche Wirte zeigen Verständnis, andere sind entrüstet: „Wenn ein Gast zum Kaffee einen Cognac wünscht kann ich ihn nicht verwehren“. Der Vor- sitzende des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes Dehoga Wolfgang Daub: „Der Wirt kann nicht unterscheiden ob es sich hier um einen herkömmlichen Gast handelt oder für einen Festbesucher, für den das Verbot gilt“. Das Verbot sieht der Fachmann als überzogen und mehr symbolisch, zumal für Jugendliche bis 18 Jahre das Jugendschutzgesetz mit Verbot von hochprozentigem Alkohol gilt. Für die Polizei waren die letzten zwei Jahre bezüglich Alkohol-Exzesse relativ ruhig. Davor gab es Massen- schlägereien.
Mit dem Spirituosen Verbot sowie Alcopop hat das Konstanzer Bürgeramt die Mitnahme von Glasfalschen sowie
Dosen zum Seenachtsfest untersagt. Diesbezüglich kontrollieren seit Jahren die Veranstalter die Taschen bei Einlass auf das Festgelände. Es sind nur Weichplas- tikbecher erlaubt. Der Dehoga Vorsitzende Wolfgang Daub: „Das Verbot richtet sich primär gegen Jugendliche, wobei sich diese vielfach bereits vor dem Fest warmgetrunken haben oder auf der Anfahrt. Damit bringt die Verordnung nichts, zum anderen gilt das Jugend- schutzgesetz mit Abgabe von Bier und Wein ab 16 Jahren und harte Getränke ab 18 Jahren. Bei extremen Verstößen kann einem Wirt die Konzession entzogen so- wie Bußgelder bis 50.000 Euro verhängt werden“.
Das Spirituosen-Verbot führt in der Regio- nalzeitung SÜDKURIER zur massiven Kritik: “Ein Leser schreibt: Unglaubliche Frechheit den Wirten rund um das Festgelände ein derartiges Verbot aufzuerlegen“. Weiter: “Die jungen Leute werden überall weggetrieben und jetzt schröpft man noch die Wirte. Wehrt Euch geht vor Gericht, das ist eindeutig verfassungswidrig“. In seinem Contra gegen das Konstanzer Bürgeramt bezieht sich der Leser auf das Urteil des baden-württembergischen Verfassungsgerichts von Anfang August, wo diese das Alkoholverbot in der Freiburger Innenstadt nach Klage eines Jurastudenten kippten. .
Bilder: Fritjof Schultz-Friese
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