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Konstanzer „Flohmarktgeschichten“

17. Juni 2010 | Von | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, EVENT, GESCHICHTE, KONSTANZ, RECHT, TOURISMUS

Waffen aus Drittem Reich mit verfassungswidrigen Emblemen zwischen Kruscht und Antiquitäten


KONSTANZ.red./  Am Wochenende haben Zollbeamte des Hauptzollamts Singen auf dem Konstanzer Großflohmarkt gleich mehrere Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Der Konstanzer Flohmarkt, einer der größten in ganz Deutschland, hat Tradition und wirkt grenzüberschreitend wie ein Magnet auf tausende von Menschen. So auch wieder in diesem Jahr, und deshalb mischten sich die Zöllner unter die große Schar der Besucher, um wachsam nach verbotenen Waren Ausschau zu halten, denn nicht jedes Erbstück oder jeder Dachbodenfund darf auf einem Flohmarkt verkauft werden. Dabei gilt es zum Beispiel die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten.

Die Beamten wurden diesmal gleich an mehreren Ständen fündig und stellten vorrangig Verstöße gegen das Waffengesetz fest. Unter Anderem wurden neben Waffen, deren Verkauf auf öffentlichen Märkten verboten ist, auch solche Waf- fen gefunden, deren Besitz generell verboten ist. So wurden zum Beispiel bei einem 41- jährigen Schreiner aus Baden-Württemberg zwei Langsäbel, ein Bajonett und fünf Ehrendolche der ehemaligen Wehrmacht sowie der Waffen SS aufgefunden. Bei einem 50- jährigen Archäologen aus der Bodenseeregion wurde ebenfalls ein Bajonett vorgefunden. Wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz wurde gegen die beiden Männer je- weils ein Strafverfahren eingeleitet. Möglicherweise schließt sich sogar noch ein Verfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen an. Die vorgefundenen Waffen wurden durch die Zöllner beschlagnahmt. Die beiden Flohmarktverkäufer haben nun mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu rechnen.

Bild: Zoll Singen





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