Online-Zeitung / Boulevard - Aktuelles - Tourismus
FSF-Medienverlag / Bodensee-Nachrichten
Redaktionsbüro Baden-Württemberg
Anzeige
Pfahlbauten

Konstanzer Sportjurist arbeitete mit am Anti-Doping-Gesetz

26. September 2007 | Von | Kategorie: ALLGEMEIN, KONSTANZ, RECHT

Dr. Christian Krähe ist Gründer von Arbeitskreisen für Sportrecht – Einer von zehn deutschen Schiedsrichtern am Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne

krahe-sportrecht-057-p-_1

KONSTANZ. fsf/ Im September letzten Jahres referierte der 59-jährige Konstanzer Sportjurist Dr. Christian Krähe im Sportausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen der Experten- Anhörung über das geplante Anti- Doping- Gesetz. Nach dem Gesetzentwurf sollten nicht nur der gewerbsmäßige Handel, sondern auch der Eigen-verbrauch und der bloße Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden. Der Jurist vom Bodensee plädierte für eine Strafverfolgung bei Handel und Schmuggel, doch im Gegensatz zur Gesetzesvorlage forderte er, dass die Anwendung verbotener Dopingsubstanzen und deren Besitz zum Eigenverbrauch Sache der Sport-gerichte mit den möglichen Sanktionen Wettkampfsperre, Disqualifikation und Strafzahlung bleiben sollte. Der Deutsche Bundestag ist diesem Vorschlag vor wenigen Tagen mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gefolgt. Das Gesetz soll im September im Bundesrat verabschiedet werden. Bei dessen Annahme wird zukünftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft, wer gewerbsmäßig Handel mit Dopingmitteln betreibt. Außerdem wird der Besitz von Dopingmitteln bestraft, wenn ein Athlet mit einer Menge angetroffen wird, die seinen Eigenverbrauch übersteigt. Der Konstanzer Sportjurist gehört zu den zehn deutschen Schiedsrichtern im Inter-nationalen Sportgerichtshof in Lausanne (TAS/CAS). Dr. Christian Krähe hat führende Arbeitskreise für Sportrecht in Deutschland und im Ausland gegründet.

Seit vier Jahren betreibt der Jurist Dr. Christian Krähe eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Sport-, Wirtschafts- und Erbrecht in Konstanz. Er studierte an den Universitäten Berlin, Heidelberg und Saarbrücken acht Semester Jura. Nach dem Referendardienst in Baden-Württemberg legte er die Große Juristische Staatsprüfung 1975 in Stuttgart mit dem Prädikat „gut“ ab. Sechs Jahre später schrieb er die Dissertation: „Die zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche von Amateur- und Berufssportlern für Verletzungen beim Fußballspiel“.1982 gründete der sportbegeisterte gebürtige Berliner – er spielte einst Fußball und Basketball, heute fährt er Ski und Fahrrad -den„Konstanzer Arbeitskreis für Sportrecht“, der sich inzwischen in „ Deutsche Vereinigung für deutsches und internationales Sportrecht“ mit Mitgliedern aus der Schweiz, Österreich und Deutschland umbenannt hat. 1996 gründete er in der Schweiz mit heutigem Sitz in Zürich die „International Sport Lawyers Association (ISLA)“, eine spezielle Vereinigung für Sportanwälte mit weltweiten Mitgliedern. In der „Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV)“ mit Sitz in Berlin ist er geschäftsführender Vorstand. Der Konstanzer Dr. Christian Krähe ist immer wieder Schrittmacher im internationalen Sportrecht. Er ist Chefjustiziar im „Internationalen Rennrodelverband (FIL)“ mit Sitz in Salzburg sowie Schiedsrichter im „Deutschen Motor-Sport-Bund (DMSB)“ und am „Internationalen Sportgerichtshof (TAS/CAS)“ in Lausanne. Des weiteren ist er Mitherausgeber der Zeitschrift: „Sport und Recht“. An etwa 1000 Sportstreitigkeiten war Dr. Christian Krähe als Anwalt und Schiedsrichter beteiligt, darunter an äußerst spektakulären Fällen vor allem aus den Sportarten Fußball, Eishockey, Motorsport, Segeln, Radsport, Schlittensport, Skisport, Leichtathletik u.a. mit Athleten, Sportvereinen und Sportverbänden, die teilweise auch internationale Schlagzeilen machten.

Eine besondere Doping-Problematik sieht der Jurist Dr. Christian Krähe im Hochleistungssport mit Schwerpunkt im Profi-Radsport, gefolgt von Skilanglauf, Triathlon und anderen Ausdauer-Sportarten. Gleich der WADA, der Welt- Antidoping- Agentur, befürwortet er eine Erweiterung der Kronzeugenregelung mit einer Reduzierung der Wettkampfsperre bis auf ein Viertel der normalen Sanktion, sowie die Einbeziehung des Umfeldes des Athleten (Betreuer, Sportärzte, Agenten, Eltern und Freunde) in die Untersuchung der Umstände des Doping-Verstoßes, sowie eine verstärkte Aufklärung über Doping in Sportverbänden, Medien und Schulen. Der Jurist Dr. Christian Krähe: „Es gibt kein allgemein gültiges Erfolgsrezept, doch um den Doping-Sumpf systematisch trocken zu legen, müssen die Dopingkontrollen massiv verstärkt werden und muss der Staat eine stark erhöhte finanzielle Unterstützung zur Verfügung stellen“.

Bild: (C) Fritjof-Schultz-Friese

Share

Weitere evtl. interessante Artikel:

  1. Deutsche Vereinigung für Sportrecht tagte im Schweizer Gottlieben
    Athletenvereinbarungen, Verträge zwischen Sportverbänden und Athleten und Verteilung der Rechte...
  2. Sportjurist Krähe nimmt Stellung in unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters
    Konstanzer gehört zu den zehn deutschen Schiedsrichtern im Internationalen Sportgerichtshof...
  3. Konstanzer Laube nach deutschem WM-Sieg Auto-Corso und Tausende Fans
    Nur in ausgewiesenen Straßen ist Feiern für Fußball-Fans erlaubt –...
  4. Schweizer Raucher „Hampi“ legt Widerspruch gegen Konstanzer Bußgeldbescheid ein
    „Aus der Stammkneipe Täuble entführt und mit 72.63 Euro beraubt...
  5. Münchner OB Christian Ude in Konstanz mit Hecker-Hut ausgezeichnet
    Vorgänger waren Egon Bahr, Prof. Dr. Gesine Schwan, Jean Ziegler,...


Anzeige
eprimo Strom

Keine Kommentare möglich.