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Kormoran-Verordnung: NABU kritisiert Wild-West-Naturschutz

25. August 2010 | Von | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, NATUR, RECHT

Flächendeckender Abschuss schadet Natur und hilft weder Fischen noch Fischern


STUTTGART.red./   Scharfe Kritik am baden-württember- gischen Kabinett übt der NABU-Landesvorsitzende Dr. Andre Baumann: Dieses hat am gestrigen Dienstag allen Protesten zum Trotz eine aus NABU-Sicht „völlig miss- glückte neue Kormoranverordnung“ be-schlossen. Danach dürfen Kormorane zukünftig nahezu flächendeckend ab- geschossen werden. Lediglich in Schutzgebieten ist eine Ausnahmegenehmigung nötig, um die Vögel zu töten – eine Auflage, die allzu löchrig ist, wie die Vergangenheit zeigt. „Welche Schutzwirkung die Schutzgebiete wirklich haben, mussten wir in den vergangenen Jahren immer wieder mit ansehen. Ob Kocher, Wutach, Restrhein oder Untersee – die Regierungspräsidien (RP) erteilen eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen. Ich sehe keinen Ansatz, dass sich daran etwas ändert. De facto bedeutet die neue Kormoranverordnung daher: Feuer frei im ganzen Land. Das ist Wild-West-Naturschutz. Eine ausgewogene Lösung sieht anders aus“, kritisiert Bau- mann. „Wir wehren uns weiterhin entschieden dagegen, dass eine Tierart aus niederen Gründen verfolgt, denun- ziert und flächendeckend abgeschossen wird. Dieses steinzeitliche Naturverständnis ist Baden-Württembergs unwürdig.“

Der NABU hatte im Vorfeld Kompromissvorschläge in die Diskussion eingebracht, wonach der Kormoran zwar in Gebieten mit besonders sensiblen Fischbeständen vergrämt werden dürfe, dafür aber in „Ruhezonen“ ungestört bleiben müsse. Baumann bedauert sehr, dass das Land diese Vorschläge nun nicht umgesetzt hat. „Ich fordere Ministerin Tanja Gönner dringend auf, dafür zu sorgen, dass ab sofort zumindest die Schutzgebiete ihren Namen verdienen und die Flinten daraus verbannt werden“, sagt Baumann. „Die Anträge der Angler auf Abschüsse in Schutzgebieten liegen bereits bei den RPs – ihnen wurde bislang fast immer stattgegeben. Jetzt muss sich zeigen, ob die Herausnahme der Schutzgebiete aus der Abschusskulisse nur ein vergiftetes Zuckerle für uns Naturschützer ist oder den Vögeln tatsächlich zugute kommt. Daran werden wir das Land messen.“

Insbesondere kritisieren die Naturschützer an der Kormoranverordnung die folgenden beiden Punkte:                                                                                                                                                                                                                                Pauschalabschuss im ganzen Land statt punktueller Maßnahmen. Während bislang die Landratsämter einzelne Gewässerabschnitte zum Kormoranabschuss freigeben konnten, darf der einheimische Vogel nun überall außerhalb bestimmter Schutzgebiete abgeschossen werden. Ein Nachweis von Schäden ist nicht mehr nötig. Das ist in den Augen des NABU rechtswidrig. Die Kormoran-Verordnung stelle die Regelungen der Vogelschutzrichtlinie auf den Kopf. Diese besagt, dass Kormorane nur ausnahmsweise verjagt werden dürfen. Stattdessen erlaube die neue Verordnung nun die flächendeckende Vergrämung und schütze die streng geschützte Vogelart Kormoran nur noch ausnahmsweise. „Eine Ausnahme darf nicht zur Regel werden, sondern muss eine Ausnahme bleiben“, sagt Baumann.

Ausweitung der Abschusszeiträume                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Zukünftig darf der Kormoran vom 16. August an geschossen werden. Bislang war der Abschuss erst ab dem 15. September erlaubt. Der NABU kritisiert diese Vorverlegung scharf, weil Kormorane im August noch mit der Aufzucht ihrer Jungen beschäftigt sein können. „Es ist ein Skandal, wenn Kormoranjunge in den Nestern elend verhungern, weil die Kormoraneltern erlegt worden sind“, sagt Baumann. „Obwohl der Kormoranabschuss keine Jagd ist und die Kormorane in der Mülltonne entsorgt werden, muss für Kormorane das gelten, was auch für Wildschwein, Reh und Fuchs gilt: keine Abschüsse zur Aufzuchtzeit!“

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