Raucherbeizen in Baden-Württemberg weiter in Angst
20. Dezember 2007 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, RECHTDEHOGA sucht Wirt für Eingabe Verfassungsklage in Karlsruhe -
Nachweis von Geschäftsrückgang durch Nichtrauchergesetz entscheidet
KONSTANZ. fsf/ Noch immer sucht der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in Baden- Württemberg einen Wirt, der durch das Nichtrauchergesetz seit August 2007 existenziell geschädigt ist. Mit verbrieften Zahlen durch den Steuerberater soll dieser mit Deckung durch den Verband Verfassungsklage gegen das Gesetz in Karlsruhe einlegen. Thema sind die Einraum-Beizen, die ihre Lokalität durch die Größe nicht trennen können und damit bei strikter Durchsetzung vor dem „Aus“ stehen. Die bisherigen Wirte scheiterten mit möglicher Eingabe durch die Außenbewirtschaftung mit gutem Verdienst im Spätsommer August und September, wo die Gäste im Freien rauchten. Zu eklatanten Einbrüchen bei den Einraum- Beizen kam es erst ab Oktober, wo der Konstanzer „Täuble- Wirt“ Georg Hermanutz nach der Kontrolle durch die Polizei mit „Schweizer Raucher aus Konstanz abgeschoben“ internatonale Schlagzeilen machte. Die DEHOGA vertreten durch die internationale Kanzlei „Gleiss Lutz“, mehrfach ausgezeichnet mit dem „JUV- Awards“, für beste Rechtsanwälte in Immobilien und Baurecht, fordert die ersten Monate seit Inkrafttreten des Nichtrauchergesetzes ein. Bei Klageeingabe beim Bundesverfassungsgericht soll es vorab um die Aussetzung des Nichtrauchergesetzes gehen bis rechtlich entschieden ist.
Seit neun Jahren ist die 56-jährige Konstanzerin Brunhilde Jauernig (Bild)Wirtin auf der Bierbeize „Schweizer Eck“ Zur Laube 1. An die 90 Prozent der Gäste in der Einraum- Beize, 60qm mit 30 Sitzplätzen, sind notorischer Raucher. Für sie gehört zu einem Bier die obligatorische Zigarette. Die Beize lässt sich nachweislich nicht trennen. Nicht viel anders sieht es in der Nachbarschaft „Am Schnetztor“, „Zimbrischstube“ und „Täuble“ aus. Bei strikter Umsetzung des Nichtrauchergesetzes stehen sie vor dem „Aus“, bleiben die Gäste weg. An den Beizen-Türen haben sie ein blaues Gebotsschild mit qualmender Zigarette im Gegensatz zum roten Verbotsschild wo die Zigarette durchgestrichen ist. Sie fordern das „Spanische Model“ wo der Wirt über seine Beize, Raucher „ja“ oder „nein“ entscheiden kann.
Der Pressesprecher des DEHOGA Baden- Württemberg Daniel Ohl geht von ge-schätzten 4500 Einraumbeizen von 24.451 Gaststättenbetrieben im Lande aus, wobei hier die Prüfung, ob trennbar in einen Raucher- bzw. Nichtraucherbereich, offen ist.
Für die Stadt Konstanz gibt der Sachbearbeiter für die Gastronomie Klaus Holzer 250 Betriebe an. Für den Konstanzer DEHOGA- Geschäftsführer Wolfgang Daub (Bild) sind hiervon 25 Prozent Einraumbeizen, die durch das Nichtrauchergesetz existenziell gefährdet sind. Er geht von einem akuten Beizensterben in den gestressten Winter-monaten aus.
Der Konstanzer Wirt Georg Hermanutz, Inhaber der Einraumbeize „Täuble“, hat auf Rot geschaltet.
Nach der Raucher- Kontrolle im Oktober mit Bußgeld für den Schweizer Hanspeter Müller (Hampi) hat die Polizei- und städtischer Ordnungsdienst am Abend mit vier Beamten sowie nachfolgend am Mittag mit Wirtschaftskontroll-dienst und Kripo erneut zugeschlagen. Ein Gast wurde wegen Verstoß abkassiert und für zwei weitere gab es Bußgelder. Der Wirt Georg Hermanutz geht von Schikane aus, ist er doch in Baden- Württemberg der Frontmann, der internationale Schlagzeilen gemacht hat und die Wirte gegen das Nichtrauchergesetz zum Straßenprotest aufgerufen hat. Immer wieder beteuert er: „Ich kann meinen zumeist älteren Gästen das Rauchen nicht verbieten, sie nicht für unmündig erklären“.
Bild: (C) Fritjof Schultz – Friese
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