Rentner beim Zuverdienst aufgepasst !
10. Juni 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, RECHTFrührentner wegen Sozialbetruges verurteilt
SINGEN.red./ Das Amtsgericht Singen hat jetzt einen 53-jährigen Frührentner aus einer Hegaugemeinde zu 70 Tagessätzen à 30 Euro wegen Leistungsbetrugs verurteilt. Der Mann, der bereits seit 1990 aus gesundheitlichen Gründen in Rente ist, hatte nebenbei als Fahrer bei einem Expressdienst gearbeitet. Wie die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen ermittelten, hatte er, um die tatsächlichen Einkünfte zu verschleiern, auch seine Ehefrau als Beschäftigte bei dem Unternehmen angegeben. Auf sie wurde dann ein Teil des Lohnes gesplittet. Als Erwerbsunfähigkeitsrentner hätte er ansonsten die Grenze von 345 Euro für legales Dazuverdienen überschritten, was natürlich Auswirkung auf die Höhe seiner Rente gehabt hätte.
Obwohl es sich um eine verhältnismäßig geringe Schadenshöhe von rund 5.400 Euro handelte, sprach der zuständige Richter dieses relativ harte Urteil und machte damit deutlich, dass es sich bei Sozialbetrug nicht um ein Kavaliersdelikt handelt. Neben der Strafe muss selbstverständlich auch die zuviel gezahlte Rente an den Rentenversicherungsträger zurückgezahlt werden.
Bild: Logo Zoll
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