Schweizer Raucher „Hampi“ legt Widerspruch gegen Konstanzer Bußgeldbescheid ein
11. November 2007 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, KONSTANZ, RECHT„Aus der Stammkneipe Täuble entführt und mit 72.63 Euro beraubt ”
DEHOGA legt am 15. Nov. vor Bundesverfassungsgericht Klage gegen
das Nichtrauchergesetz ein
KONSTANZ. fsf/ Fristgerecht hat der renitente Schweizer Raucher Hanspeter Müller gegen den Bußgeldbescheid des Konstanzer Bürgeramtes Widerspruch eingelegt. Am 8. Oktober wurde die Konstanzer Beize (Kneipe) „Täuble“ von Polizei und Ordnungsamt nach dem Nichtrauchergesetz kontrolliert, während die Gäste ihren brennenden Kippen ausmachten, einer sich dabei verschreckt verbrannte, steckte sich der 66-jährige Pensionär aus dem Schweizerischen Kreuzlingen demonstrativ eine Zweite an. Für die deutschen Beamten ein provokativer Widerstand. Als er seine komplette Anschrift verweigerte, – im Schweizer Pass steht nicht die Straße-, wurde ihm der Arm umgedreht und vom Barhocker zum Ausgang gedrängt. Hier wurde ihm die Geldbörse mit 90 Schweizer Franken sowie 20 Euro abgenommen. Danach wurde er zur Schweizer Grenzwacht zur Erkennung verbracht. Die Schlagzeile „Schweizer Raucher aus Konstanz abgeschoben“ ging durch die internationalen Medien.
Der Schweizer Raucher Hanspeter Müller (Hampi): „Die deutschen Beamten haben mich aus meiner Stammbeize entführt und mir mein Geld geraubt“. Für das Wohlbefinden raucht er täglich an die 30 Zigaretten der Schweizer Marke „Marocaine“(www.bat.ch). Dabei schreckt ihn nicht die dreisprachige Aufschrift: „Wenn Sie rauchen sterben Sie früher“ . Zu einem guten Bier gehört für ihn die „Zigi“ (Zigarette). An die sieben Minuten Fußweg braucht er von seinem Schweizer Wohnort in seine Beize „Täuble“ am Konstanzer Schnetztor. Hier sind an die 95 Prozent der Gäste zwischen 50 und 80 Jahren Raucher. Über 50 Prozent sind Schweizer. Der Wirt Georg Hermanutz: “Ich kann meinen Gästen das Rauchen nicht verbieten. Es sind erwachsene Menschen und keine kleinen Kinder. Ich kann sie nicht entwürdigen“. Die Beize mit einem Nichtraucherabteil abzutrennen, ist nach seinen Worten nicht möglich. Ähnlich geht es in Konstanz an die 25 Prozent der Einraum- Beizen. Am letzten Sonntag gingen sie mit Gebots- und Rauchverbotschildern auf die Straße. Sie fordern vom Gesetzgeber eine Korrektur des seit August in Kraft getretenen Nichtrauchergesetzes. Sie wollen mit Kennzeichnung „Raucher“ oder „Nichtraucher“ entscheiden.
Im Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid vom Konstanzer Bürgeramt, der scheinbar nicht ordnungsgemäß zugestellt wurde, schreibt der Schweizer Hanspeter Müller am 5. November: „Gegen den Bußgeldbescheid vom 18. Oktober wegen vermeintlicher Ordnungswidrigkeit vom 8.Oktober im Zusammenhang mit dem Nicht-rauchergesetz lege ich Widerspruch ein. Ich fordere Sie zur Rückzahlung meines einbehaltenen Geldes von 72,63 Euro auf“. Mit Unterschrift heißt es dann: „Es grüßt „Hampi“, der Raucher Wilhelm-Tell aus der Schweizer Nachbarstadt Kreuzlingen“.
Der Konstanzer Geschäftsführer vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Wolfgang Daub sieht es dramatisch: „Nach dem Nichtrauchergesetz wird es in Konstanz und bundesweit zum Einraum- Beizensterben kommen. Es werden Existenzen ausradiert, der Stammtisch wird zur Nostalgie. Um die Wirte zu unterstützen werden wir am Donnerstag den 15. November vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Widerspruch gegen das novellierte Nichtrauchergesetz einlegen. Bis zur Entscheidung verlangen wir in Baden- Württemberg eine Aussetzung.
Bild: (C) Fritjof Schultz – Friese
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