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Sportjurist Krähe nimmt Stellung in unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters

9. Juli 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, EVENT, KONSTANZ, POLITIK, RECHT, SPORT

Konstanzer gehört zu den zehn deutschen Schiedsrichtern im Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne 

Führende Arbeitskreise für Sportrecht in Deutschland und im Ausland gegründet.


KONSTANZ.red/ Leider standen auch während der FIFA–Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika immer wieder offensichtlich regelwidrige Schiedsrichterentscheidungen im Mittelpunkt der Diskus- sionen im Anschluss an den Schlusspfiff, nachdem die Originalübertragungen und oftmaligen Wie- derholungen der Spielszenen im Fernsehen die Fragwürdigkeit der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters für jeden Zuschauer sichtbar auf- gedeckt hatten. Dabei geht es typischerweise um die Schiedsrichterentscheidung, ob ein Strafstoß berechtigterweise verhängt oder aberkannt worden ist, ob zu Recht auf eine Abseitsposition erkannt worden ist oder ob der Ball die Torlinie mit einer vollen Umdrehung überquert hat, so dass auf Tor zu entscheiden ist. Noch heute – nach dem Ablauf von 44 Jahren – wird über die Berechtigung des berühmten „Wembley-Tores“ 1966 für England gestritten, und beim World-Cup 2010 ist nun England selbst Opfer einer fehlerhaften Schieds- richter-Entscheidung geworden, mit welcher ein offensichtlich regulär erzieltes Tor im Spiel gegen Deutschland nicht anerkannt wurde. Eine beson- dere Brisanz erhalten diese und andere regelwidrige Schiedsrichterentscheidungen da- durch, dass alle derartigen, selbst offensichtlich fehlsamen Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters gemäß dem FIFA-Regelwerk endgültig und unanfechtbar sind. Es sollte daher eigentlich ein Anliegen der Fußballverbände sein, dafür zu sorgen, dass fehlerhafte Schiedsrichterentscheidungen, so weit irgend möglich, vermieden werden. Hierbei könnten technische Hilfsmittel dem Schiedsrichtergespann wertvolle Unterstützung leisten. Seit einigen Jahren arbeiten bekannte Forschungsinstitute an derartigen technischen Hilfsmitteln. Hier seien nur beispielhaft der Chip im Ball oder Torkameras genannt, die das Überschreiten der Torlinie verlässlich melden könnten, oder Hochfrequenz-Funkgeräte, die in den Schienbeinschonern der Spieler installiert werden und etwaige Abseitspositionen signalisieren könnten. Es wird auch immer wieder die Zulassung des Videobeweises gefordert, der näheren Aufschluss darüber liefern könnte, ob ein Spieler im Strafraum gefoult wurde oder ein Handspiel begangen hat.

Dennoch hat der Weltfußballverband FIFA noch Anfang März 2010 beschlossen, keine technischen Hilfsmittel im Fußballsport zuzulassen, und dies damit begründet, dass das Besondere am Fußballspiel ja gerade die Menschen seien, zu welchen nun einmal auch Fehler gehörten. Das Schöne am Fußballsport seien doch gerade die strittigen Schiedsrichterentscheidungen, welche für Emotionen sorgten, die den Reiz des Fußballspiels ausmachen würden. Dabei haben andere Sportarten, die sich keineswegs über fehlendes Emotionspotential beklagen können, durchaus positive Erfahrungen mit dem Einsatz technischer Hilfsmittel gesammelt. Torkameras im Eishockey, Zielfotos in der Leichtathletik und bei Pferderennen, Zeitmessungen im Eiskanal der Rodel- und Bobfahrer und Videobeweise im Automobilrennsport haben sich zum Teil schon seit vielen Jahren bewährt, selbst wenn die elektronisch gestützte, endgültige Schiedsrichterentscheidung gelegentlich erst mit einer gewissen Zeitverzögerung verkündet werden könnte.

Von einer einzigen Schiedsrichterentscheidung können nicht nur der mit der Erringung eines Meistertitels verbundene unvergängliche weltweite Ruhm eines Athleten, sondern vor allem im Profisportbereich auch die Verteilung oft erheblicher Geldbeträge abhängen. Wenn menschliche Unzulänglichkeiten bei derart weitreichenden Entscheidungen, die sowohl für die Persönlichkeitsentwicklung als auch für die finanziellen Auswirkungen von großer Bedeutung sein können, mit Unterstützung technischer Hilfsmittel weitestgehend ausgeschlossen werden können, so ist deren Zulassung auch im Fußballsport nur zu befürworten, weil sie die Akzeptanz der Schiedsrichterentscheidungen durch Athleten, Vereine und Verbände, Zuschauer und Sponsoren deutlich erhöht. Allerdings setzt die Zulassung computergestützter Hilfsmittel voraus, dass die eingesetzte Technologie ihrerseits fehlerfrei funktioniert und jeweils getestet wird und es um Entscheidungen geht, bei welchen dem Schiedsrichtergespann kein Beurteilungsspielraum verbleibt. Wenn es also um die Feststellung der Absicht eines Fußballspielers zur Begehung eines Fouls geht, bedarf es auch weiterhin der Beurteilung einer Spielszene durch den Schiedsrichter.

Unter dem Eindruck evident unrichtiger Schiedsrichterentscheidungen mit Relevanz für die Torzählung und für das Schlussresultat während der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika hat nun kürzlich offenbar auch bei den zuständigen Organen der FIFA ein Umdenken begonnen, die jetzt wohl den Einsatz bestimmter technischer Hilfsmittel nicht mehr grundsätzlich ausschließen möchte. Es wäre zu begrüßen, wenn die überfälligen Entscheidungen der FIFA zur Zulassung technischer Hilfsmittel ehestens getroffen werden, was die Emotionen im Stadion sicherlich kaum zum Erliegen zu bringen vermag.

Dr. Christian Krähe, Rechtsanwalt, Konstanz


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