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Beiträge zum Stichwort ‘ Nichtrauchergesetz ’

Sieg für Konstanzer Einraum-Kneipe “Täuble” und Kollegen

30. Juli 2008 | Von | Kategorie: ALLGEMEIN, GASTRO-FÜHRER BODENSEE, RECHT

Schweizer Raucher aus Konstanz abgeschoben machten internationale Schlagzeilen

Bundesverfassungsgericht hat Nichtrauchergesetz für Baden-Württemberg und Berlin gekippt

Karlsruhe / Konstanz .fsf/ Jubel in der Konstanzer Einraum-Kneipe „Täuble“ von Georg Hermanutz. Es darf wieder offen geschlotet werden, kein Versteck-spiel mehr mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Einraum-Kneipen im Nichtrauchergesetz, seit August letzten Jahres in Baden-Württemberg in Kraft, freige-sprochen. Am 8.Oktober letzten Jahres war es in der Konstanzer Kneipe zum internationalen Eklat gekommen, als sich der 66-jährige Schweizer Pensionär Hans-peter Müller aus Kreuzlingen weigerte die Zigarette auszumachen. Daraufhin wurde er vom Ord-nungsamt und Polizei kurzerhand an die Grenze geschafft. Die „Bild am Sonntag“ schrieb: „Schweizer rauchte in deutscher Kneipe- abgeschoben“, die Schweizer Boulevard-Zeitung „Blick“: „Aus Deutschland ausgewiesen – weil er rauchte“. Selbst im türkischen Massenblatt „Hürriyet“ machte der Fall Schlagzeilen. Der „Täuble“- Wirt Georg Hermanutz erklärte: „Man muss mich schon in Beugehaft nehmen damit ich meine Gäste entmündige und ihnen das Rauchen verbiete..“, wobei er nach mehrfachen Kontrollen und hohen Bußgeldandrohungen sowie Konzessionsentzug einknickte. Der Amtsleiter des Konstanzer Bürgeramtes Rudi Fischer erklärt: „Von August bis Dezember letzten Jahres wurden 884 mündliche sowie telefonische Erklärungen zum Nichtrauchergesetz abgegeben. Des weiteres haben wir 435 Informationsschriften verschickt und die Wirte vor Ort beraten, dabei haben 50 Gastronomen ihre Räumlichkeiten für Raucher getrennt“. Der Amtsleiter verschweigt nicht, dass auf Anordnung 41 Wirte kontrolliert wurden sowie 67 Raucher mit Bußgeldern belegt und den Wirten bei Wiederholung ein Konzessionsentzug angedroht wurde.

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Schweizer Raucher vor Konstanzer Amtsgericht

17. Januar 2008 | Von | Kategorie: ALLGEMEIN, RECHT

Ordnungsamt will Nichtrauchergesetz restriktiver durchsetzen
Während die einen Raucherzimmer einrichten geht es für Einraumbeizen um die Existenz

KONSTANZ. fsf/ Die Stadt Konstanz will restriktiver im Nichtrauchergesetz gegen Raucher und Wirte vorgehen. Bei Wiederholung kann es für Raucher 150 Euro kosten. Dem Wirt kann bei provokativer Haltung, bei Tatbeitrag von Dulden bis Unterlassen, die Konzession entzogen werden. Seit Inkrafttreten des Gesetzes von August 2007 gab es 15 Bußgeldverfahren gegen rauchende Gäste. Zum internationalen Eklat wurde hierbei im Oktober letzten Jahres das Vorgehen von Ordnungsamt und Polizei gegen den Schweizer Gast Hanspeter Müller aus Kreuzlingen, der sich in der Beize „Täuble“ weigerte seine Personalien anzugeben.

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