Sieg für Konstanzer Einraum-Kneipe “Täuble” und Kollegen
30. Juli 2008 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, GASTRO-FÜHRER BODENSEE, RECHTSchweizer Raucher aus Konstanz abgeschoben machten internationale Schlagzeilen
Bundesverfassungsgericht hat Nichtrauchergesetz für Baden-Württemberg und Berlin gekippt
Karlsruhe / Konstanz .fsf/ Jubel in der Konstanzer Einraum-Kneipe „Täuble“ von Georg Hermanutz. Es darf wieder offen geschlotet werden, kein Versteck-spiel mehr mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hat die Einraum-Kneipen im Nichtrauchergesetz, seit August letzten Jahres in Baden-Württemberg in Kraft, freige-sprochen. Am 8.Oktober letzten Jahres war es in der Konstanzer Kneipe zum internationalen Eklat gekommen, als sich der 66-jährige Schweizer Pensionär Hans-peter Müller aus Kreuzlingen weigerte die Zigarette auszumachen. Daraufhin wurde er vom Ord-nungsamt und Polizei kurzerhand an die Grenze geschafft. Die „Bild am Sonntag“ schrieb: „Schweizer rauchte in deutscher Kneipe- abgeschoben“, die Schweizer Boulevard-Zeitung „Blick“: „Aus Deutschland ausgewiesen – weil er rauchte“. Selbst im türkischen Massenblatt „Hürriyet“ machte der Fall Schlagzeilen. Der „Täuble“- Wirt Georg Hermanutz erklärte: „Man muss mich schon in Beugehaft nehmen damit ich meine Gäste entmündige und ihnen das Rauchen verbiete..“, wobei er nach mehrfachen Kontrollen und hohen Bußgeldandrohungen sowie Konzessionsentzug einknickte. Der Amtsleiter des Konstanzer Bürgeramtes Rudi Fischer erklärt: „Von August bis Dezember letzten Jahres wurden 884 mündliche sowie telefonische Erklärungen zum Nichtrauchergesetz abgegeben. Des weiteres haben wir 435 Informationsschriften verschickt und die Wirte vor Ort beraten, dabei haben 50 Gastronomen ihre Räumlichkeiten für Raucher getrennt“. Der Amtsleiter verschweigt nicht, dass auf Anordnung 41 Wirte kontrolliert wurden sowie 67 Raucher mit Bußgeldern belegt und den Wirten bei Wiederholung ein Konzessionsentzug angedroht wurde.
Gesamten Artikel lesen: Sieg für Konstanzer Einraum-Kneipe “Täuble” und Kollegen





