Tübinger Wirt legt Klage gegen das Nichtrauchergesetz in Karlsruhe ein
21. Dezember 2007 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, RECHTBundesverfassungsgericht lehnt Einstweilige Aussetzung ab –
DEHOGA hat über Monate nach einem betroffenen Kandidaten gesucht
BERLIN / TÜBINGEN / KONSTANZ fsf/ Verfassungsklage gegen das baden-württembergische Nichtrauchergesetz eingelegt hat am Freitag der Tübinger Wirt Uli Neu von der Einraum-Beize „Pfauen“. Gedeckt wird die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe durch den Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) Berlin. In der Begründung heißt es laut BILD: „Das Rauchverbot vertreibe die Gäste, zerstöre die Existenz“. Vertreten wird der Kläger durch die bekannten Verfassungsrechtler Professor Rupert Scholz und Professor Christoph Mönch. Vorab hat das Bundesverfassungsgericht eine Einstweilige Aussetzung des Nichtrauchergesetzes bis zum Entscheid abgelehnt.
Mit herber Kritik wird seit Monaten die DEHOGA angeschossen, der Verband mit bundesweit über 100.000 Mitgliedern aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, davon 12.000 aus Baden-Württemberg, hätte nicht rechtzeitig auf das Nichtrauchergesetz reagiert und damit Existenzen, vornämlich der Einraum-Beizen (Kneipen), gefährdet. Die Geschäftsführer der Kreisverbände waren aufgerufen mögliche Kandidaten zur Klageeinreichung vor dem Bundesverfassungsgericht zu suchen. Das größte Problem war hierbei die Vorgabe der internationalen Kanzlei „Gleiss Lutz“, ausgezeichnet mit dem „JUV- Awards“, die die ersten drei Monate seit Inkrafttreten des Nichtrauchergesetzes für Baden- Württemberg mit 1.August einforderten. Da selbst die Einraum-Beizen vielfach eine Außenbewirtschaftung haben, war die Aufgabe fast nicht realisierbar. Im Spätsommer August und September saßen die Raucher bei Bier und Zigarette im Freien. Für die Wirte ein guter Gewinn. Erst der Oktober wurde für die Einraum- Beizen zum Brandmonat, wobei in Konstanz der „Täuble“- Wirt Georg Hermanutz mit „Schweizer Raucher aus Konstanz abgeschoben“ internationale Schlagzeilen machte.
Im Gegensatz zu größeren Lokalitäten können die Einraum- Beizen ihre Räumlichkeit nicht trennen. Betroffen sind in Baden-Württemberg alleine über 4.500 Einraum-Beizen. Bei strikter Durchsetzung des Nichtrauchergesetzes, wobei sie vielfach bis zu 90 Prozent Raucher-Stammgäste haben, sind sie existenziell akut gefährdet. Die Wirte fordern vom Gesetzgeber das „Spanische Model“, hier entscheidet der Wirt mit entsprechender Kennzeichnung über Raucher- oder Nichtraucher.
Die Berliner Bundesgeschäftsführerin des DEHOGA Ingrid Hartges: „Der Verband konnte die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht nicht selber einreichen, da haben wir nach sorgfältiger Prüfung einen betroffenen Wirt gesucht. Im dem Falle ist es der Tübinger „Pfauen- Wirt“ Uli Neu, der einen Rückgang durch das Nichtrauchergesetz von August bis November mit über 30 Prozent, gegenüber dem Vorjahr, nachweisen kann. Über 70 Prozent seiner Gäste sind Raucher“.
Bild: (C) Fritjof-Schultz-Friese
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