Versuchter Totschlag in Bad Waldsee
17. Januar 2010 | Von Siegfried Großkopf | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, RECHT, SOZIALESWeil er beleidigt wurde und sich verletzt fühlte hat er zugestochen
RAVENSBURG/BAD WALDSEE (sig) – Versuchten Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft einem 38-Jährigen vor, der im Sommer vergangenen Jahres in Bad Waldsee einem Kontrahenten in den Bauch und in die Brust gestochen haben soll. Der Tat vorausgegangen waren ein Besuch des Täters beim Opfer, ein Trinkgelage und Beleidigungen.
Um Aufklärung bemüht sich die 1. Große Strafkammer der Schwurgerichtskammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Franz Strasser. Ein Unterfangen, das dadurch erschwert wird, dass der Angeklagte Erinnerungslücken geltend macht und die deutsche Sprache nicht beherrscht. So räumt er den Stich mit einem Klappmesser in den Bauch seines Gastgebers ein, kann sich aber an einen Angriff in dessen Brust nicht erinnern. Weil die Klinge an den Rippen abprallte, kam es zu keinen schwereren Verletzungen. Stunden nach der Tat wurde beim Angeklagten ein Blutalkoholgehalt von 2,15 Promille gemessen.
Der verheiratete Angeklagte, Vater von zwei Kindern, in Bad Waldsee wohnhaft und arbeitend, kam 2005 aus Kirgisien nach Deutschland, einem Land, das an Kasachstan, China und Usbekistan grenzt. Am 4. Juli vergangenen Jahres rief er sein späteres Opfer an, das er von der Arbeit kannte, um es zu besuchen. Er kaufte zehn Flaschen Bier, eine Flasche Wodka und Schokolade für die Kinder, um mit dem Kollegen auf dessen Balkon eine Hollywood-Schaukel zusammen zu bauen. Der Abend verlief zunächst friedlich, die Schaukel stand, die Männer nicht mehr so. Der Alkohol begann zu wirken. Als zwei Neffen des Gastgebers hinzu kamen, war es mit der Harmonie vorbei. Sie sollen den Angeklagten beleidigt haben, ein in Kirgisien geltendes Schimpfwort sei gefallen, worauf es zum Streit unter den ausnahmslos Alkoholisierten kam.
Einer Aufforderung des Gastgebers, die Wohnung zu verlassen, kam der 38-Jährige nicht nach. Es kam zu Schlägen und Verletzungen, schließlich wurde der Angeklagte die Treppe hinunter geworfen, wobei er sich eine Wunde am Hinterkopf zuzog. Alle seien auf ihn losgegangen, ließ der Angeklagte seinen Dolmetscher übersetzen. Offenbar in Rage geraten und durch Beleidigungen der Neffen in seiner Ehre gekränkt, kam der Angeklagte nach dem Treppensturz zurück, klingelte Sturm an der Wohnungstür, wollte sich angeblich – mit aufgeklapptem Messer in der Hosentasche – auszusöhnen. Zur Befriedung des Streits kam es jedoch nicht, dafür zu einem Stich des Beschuldigten in den Unterbauch seines Gastgebers, der sich daraufhin blutend ins Schlafzimmer schleppte und die Tür hinter sich verschloss.
Vieles blieb am ersten Verhandlungstag offen, weil der Angeklagte keine Erklärung für einzelne Vorwürfe hatte oder sich nicht erinnern will. Ob er bereits aggressiv bei seinem Arbeitskollegen aufgetaucht sei , weil er sich zuvor mit seiner Frau gestritten habe? Wieviel Alkohol getrunken wurde? Der 38-Jährige gab an, mit etwa drei Flaschen angekommen und etwa sechs Flaschen auf dem Balkon getrunken, aber keinen Wodka zu sich genommen zu haben. Im Nebel blieb auch (noch), wann das Messer gezückt wurde.
Auf der Flucht hat der Angeklagte die Klinge des Messers abgebrochen und in den Boden gesteckt. Den weggeworfenen Rest fand die Polizei ebenso wie sie den Täter bereits eine halbe Stunde nach dem Geschehen in seiner Wohnung festgenommen hat.
Text: Siegfried Großkopf
Bild: U
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