Zoll beschlagnahmt zehn Messer auf Radolfzeller Flohmarkt
13. Juli 2010 | Von Fritjof Schultz-Friese | Kategorie: ALLGEMEIN, BOULEVARD, RECHTVermeintlicher Dachbodenfund ist Verstoß geegn das Waffengesetz –
46j-ähriger Türke ist Wiederholungstäter und muss mit hohem Bußgeld rechnen
RADOLFZELLred/ Flohmärkte haben in Deutschland Tradition und wirken gerade hier in der Grenzregion wie ein Magnet auf viele Menschen diesseits und jenseits der Grenze. So auch wieder in diesem Jahr, und deshalb mischten sich die Zöllner unter die große Schar der Besucher, um wachsam nach verbotenen Waren Ausschau zu halten, denn nicht jedes Erbstück oder jeder Dachbodenfund darf auf einem Flohmarkt verkauft werden. Dabei gilt es zum Beispiel die Bestimmungen des Waffengesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu beachten.
Die Beamten wurden auch diesmal wieder fündig und stellten einen Verstoß gegen das Waffengesetz fest. Bei einem 46-jährigen türkischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg fanden die Zöllner zehn Messer mit einhändig feststellbarer Klinge – sogenannte Einhandmesser – vor. Da das Führen solcher Messer in der Öffentlichkeit verboten ist wurde gegen den Mann wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Strafverfahren eingeleitet. D er Flohmarktverkäufer hat nun mit einem nicht unerheblichen Bußgeld zu rechnen. Wie sich herausstellte, musste der Mann vor zwei Jahren wegen eines ähnlichen Vergehens schon einmal ein Bußgeld bezahlen.
Bild: Logo Zoll
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